Marktregeln

Um Euch zu bewerben, erstellt über den Menupunkt „Händler Login“ Euer Ausstellerprofil. Nach dem vollständigen eintragen aller Daten ist es möglich sich für einzelne Märkte zu bewerben. Ein Vertrag kommt jedoch nicht alleine durch die Bewerbung zustande. Erst mit einer Rückbestätigung durch den Veranstalter wird der Vertrag rechtsgültig. Die Entscheidung über die Auswahl der Aussteller wird durch den Veranstalter bekanntgegeben.

Zulassung / Ausstellungsgegenstand

Ein Vertrag zwischen dem Standinhaber und Veranstalter ist nach Teilnahmezusage des Veranstalters ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Am Markt können sowohl Aussteller mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Wenn der Markt aufgrund behördlicher Auflagen oder Untersagungen nicht durchgeführt werden kann, erlischt die Teilnahmebestätigung automatisch.

Bedingung für die Teilnahme an der „handmade Kaufhalle“ ist, daß die Produkte von Dir entweder selbst designt, hergestellt oder unter fairen Bedingungen in Kleinserien für Dich produziert worden. Es muss eine Unterscheidung zu industriell hergestellter Massenware erkennbar sein. Anbieter von Material (Stoffe, Wolle, Bänder, Papier, Pinsel, Stifte etc.) und Zubehör zum Selbermachen sind auf unserem „StoWoMa-Markt“ zugelassen. Jeglicher Ausschank von Getränken ist verboten. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

Fremdwerbung

Jegliche Fremdwerbung für Konkurrenzveranstaltungen auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

Marktzeit / Öffnungszeit

Die übliche Marktzeit ist Samstag 11.00 – 18.00 Uhr, Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr. Bei Eintagesmärkten kann die Marktzeit variieren. Die Marktstände sind während der gesamten Marktzeit vom Aussteller/Mitaussteller zu besetzen. Marktzeiten können je nach Standort variieren – weitere Info’s werden sowohl auf der jeweiligen Marktseite angezeigt, wie auch in einer letzten Info-Mail versandt

Aufbauzeiten

Die gemieteten Flächen können zum Aufbau am Vortag der Veranstaltung von 15.00 – 19.00 Uhr sowie am Markttag ab 08.00 -10.30 Uhr vorher genutzt werden. Bei Hallen, die nicht befahrbar sind, gibt es ein größeres Zeitfenster zum Aufbauen. Wer angemeldet ist, hat seinen Stand spätestens eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden.

Abbau

Der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware darf grundsätzlich erst nach Marktschluss am Sonntag ab 17.00 Uhr (bis 20.00 Uhr) erfolgen. Wer früher den Stand abbaut wird aus der Händlerliste für künftige Märkte gestrichen und mit der sofortigen Zahlung einer Strafe i.H. v. 100,- Euro belastet. Früh-Einpacker können wir nicht dulden – Danke für Eure Einsicht.

Fahrzeuge / Standpersonal

Die meisten Hallen sind zum Aus- und Einladen befahrbar. Fahrzeuge dürfen jedoch nicht in der Halle verbleiben. Pro Anmeldung/Stand werden nur 2 Personen als Standpersonal akzeptiert. Zusätzliche Personen müssen eine reguläre Eintrittskarte direkt beim Aufbau erwerben.

Standtiefe / Gebühren

Bei den Ständen handelt es sich um die reine Fläche. Tische und Stühle können hinzugebucht werden, Regale, Trennwände etc. sind selbst mitzubringen. Die Standtiefe beträgt 2,00 Meter – 2,50 Meter. Die Standgebühr für ein Mindestmaß von 3 Metern Breite beträgt 140,- Euro bei Zweitagesmärkten und 70,- Euro bei Eintages-Veranstaltungen. Jeder weitere Meter kostet 40,- Euro am Wochenende. Zusätzlich benötigte Standfläche für Mitmachangebote, Kinderbasteln, Schauvorführungen erhält der Aussteller (neben dem kostenpflichtigen Mindestmaß von 3 m) kostenlos für das Wochenende. Wir bitten zu beachten, dass diese kostenlose Fläche gut sichtbar für den Besucher im Frontbereich zu sein hat und nicht hinter dem Stand.

Standgebühren handgemacht Kreativmarkt ab Herbst 2024:

  • Mindeststandfläche von 3 Meter Breite und 2,00 – 2,50 Meter Tiefe = zwischen 140 € und 170 € am Wochenende
  • zusätzliche Meter Standfläche 40 €
  • Tische 25 €, Stuhl 6 €
  • Stromanschluß 50 €

Zusatzoptionen Tische, Stühle & Strom

Es besteht die Möglichkeit, Tische, Stühle und Strom gegen ein gesondertes Entgelt für das Wochenende auszuleihen. Bei Freiluftmärkten ist dies nicht möglich. Das jeweilige Tischmaß findet Ihr in der Buchungsmaske. Weiterhin ist die kostenpflichtige Anmietung eines Stromanschlusses möglich. Kosten hierfür siehe Anmeldeformular-Vorderseite. Strom / Tische können mit einer Frist von 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich abgesagt werden. Spätere Absagen werden nicht akzeptiert. In diesem Falle müssen die bestellten Zusatzoptionen bezahlt werden.

Abfälle und Müll

Müll ist vom Teilnehmer/Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Müll wird eine Strafe von 100,- Euro fällig.

Stornobedingungen

Eine Absage durch den Aussteller ist bis zu 30 Tage vor Marktbeginn kostenlos zulässig. 29 bis 14 Tage vor Marktbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der gesamten Standgebühr (inklusive eventueller Strom- oder Tischbuchungen). Jede spätere Stornierung wird mit 100% berechnet. Teilnehmer/Händler die trotz Anmeldung unentschuldigt fehlen, denen wird die entgangene Standgebühr zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 25,- Euro nachberechnet. Bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zudem behält sich der Veranstalter für die Zukunft Marktverbot vor.

Beleuchtung / Strom

Die Halle selbst ist in der Regel genügend ausgeleuchtet. Bei zusätzlichem Strombedarf ist dies kostenpflichtig auf der Anmeldung zu bestellen. Geprüfte Verlängerungskabel und Leuchtmittel sind eigenständig mitzubringen. Wir empfehlen eine Kabeltrommel von 50 m.

Bezahlung

Die Standgebühr wird während der Veranstaltung gegen Quittung in Bar kassiert. Pro Anmeldung bzw. Stand wird nur eine Quittung ausgestellt.

Bewachung

Die allgemeine Bewachung bei Tag und Nacht übernimmt der Veranstalter. Die Stände können über Nacht stehen bleiben. Dabei gilt: Nachdem alle Aussteller gemeinsam die Halle verlassen haben werden die Räume über Nacht verschlossen. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die ausgestellten Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes während der Veranstaltung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.

Haftungsausschluss / Schadenersatz

Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatzbenutzung eingeschlossen). Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Dem Standinhaber wird empfohlen eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD- Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden.

Foto und Presse

Der Veranstalter ist berechtigt während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Facebook, Mailings etc.) zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassenen Pressevertreter.

Veranstalter / Kontakt

JS Veranstaltungszentrum

Janine Sandig

Loschwitzer Str. 31 a  –  01309 Dresden

Telefon: +49 351 336 03 22
Telefax: +49 351 336 06 66
Email: office@kreativmaerkte.de

Rauchverbot

In der Halle besteht striktes Rauchverbot!